Datenservice Nord UG Rostock-Bentwisch

Wie monetarisiere ich eine App –

und wann ist das Web die bessere Alternative?

Man muss definieren, was „Erfolg“ ist. Will man eher eine bekannte App bauen, dann muss man besonders darauf achten, dass das Marketing gut ist. Da spielen dann vor allem Begriffe wie Nutzerschaft und Viralität eine große Rolle. Ich habe auch sehr oft das Gefühl, dass Leute ganz schnell auf die Idee kommen, eine App zu bauen. Das ist an sich nicht schlimm, nur ist die Konkurrenz sehr groß und auch unüberschaubar mittlerweile, …

Will man die App aber möglichst schnell monetarisieren, würde ich eher auf andere Sachen achten, zum Beispiel dass die App vor allem nützlich für den User ist. Ich rate Leuten eher von der Programmierung einer App ab, wenn die Idee auch als Website gut umsetzbar ist.

Ich habe sehr wenige Apps auf meinem iPhone. Entweder, weil ich wenig Speicherplatz habe, oder weil ich sie nach kurzer Zeit schnell wieder lösche. Die Apps, die sich lange bewähren, sind nützlich für mich. Beispielsweise macht es durchaus Sinn für mich, die MeinFernbus-App zu downloaden, denn ich fahre oft mehrmals im Monat mit dem Bus. Aber ich brauche nicht zwei Browser oder zwei Mail-Apps. Das ist einfach unnötig.

Der Artikel wurde gekürzt – hier geht es zu den kompletten Informationen…

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Diese Anzeichen verraten, dass Sie gehackt worden sind

Oft tummeln sich Hacker monatelang in fremden Systemen und richten riesigen Schaden an. Früherkennung ist daher wichtig. Diese Anzeichen können verraten, dass Ihr Unternehmen gehackt wurde.

  • Einer Ihrer Mitarbeiter ist plötzlich samstags von 23 bis 5 Uhr morgens eingeloggt
  • Plötzlicher erhöhter Datentransfer
  • Schutzgeld-Erpressungen tauchen auf Ihren Bildschirmen auf
  • Duplikate Ihres Produkts tauchen auf dem Markt auf
  • Kundendaten tauchen im Internet auf
  • Zugangsdaten und Passwörter wurden geändert
  • Fragwürdige E-Mails werden von Ihrem Account verschickt
  • Die Unternehmens-Website wurde verunstaltet

Der Mensch als größte Sicherheitslücke – Handeln Sie präventiv

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Jetzt geht es los – Chrome warnt vor nicht verschlüsselten Webseiten

Die neue Version des Google Webbrowsers, die im Januar 2017 veröffentlicht wird, soll auf nicht SSL-verschlüsselte Webseiten hinweisen. Dazu soll in der Version 56 von Chrome der neue Warnhinweis „no secure“ auftauchen. Das Unternehmen möchte damit zunächst unverschlüsselte Seiten erkenntlich machen, die Felder für Passwörter oder Kreditkarteninformationen enthalten. In späteren Versionen soll Chrome standardmäßig vor allen HTTP-Verbindungen warnen.

Quelle BSI NewsletterT16/0019 vom 15.09.2016

Nach deutschem Recht hat jeder kommerzielle Anbieter alles – mit vertretbarem Aufwand und Kosten – Mögliche zu unternehmen, um die Sicherheit zu gewährleisten. und ein SSL- Zertifikat liegt sicherlich in diesem Bereich.

RIP – Flash-Player

Der Adobe-Flash-Player war lange die weitverbreitetste Software für Internauten. Nun segnet das Multimedia-Format aber endgültig das Zeitliche. Grund ist ein Entscheid von Google.

… Geht es nach Google, sind die Tage von Flash gezählt. Denn nun lässt auch der IT-Gigant die Software fallen, wird sie nicht länger im weltweit beliebtesten Internetbrowser Chrome unterstützen. Dies gab das Unternehmen am Dienstag bekannt. Für Nutzer und Webseiten tickt ab sofort die Uhr, beide müssen früher oder später auf HTML5 umstellen.

hier der gesamte Artikel aus dem Handelsblatt

„Wie Sklaven auf der Galeere“

Über Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt

Nur ein kleines Zitat aus dem Interview:

Ich war neulich auf einem Kongress, auf dem ein Vortragender seine Firma anpries mit diesem „We want to be the best…“. Da hat man richtig gemerkt, wie das ganze Auditorium gegähnt hat und es einfach nicht mehr hören konnte.

hier der ganze Artikel >>>

So etwas will keiner

Kriminelle übernehmen Tausende PCs mit TeamViewer

Eigentlich ist sie – die Software – ja dafür geschrieben worden, damit jemand einen anderen PC „übernehmen“ kann; aber das will man ja nur für Leute denen man vertraut. Aber es ist wohl so, wie oft in solchen Fällen – die Bedrohung entsteht beim Benutzer selbst. Wie das Unternehmen berichtet sind es wohl „erbeutete“ Passworte aus anderen Accounts, die oh Wunder dann auch bei TeamViewer passen. Ich gehe zwar nicht mit der Empfehlung, einen Passworttresor zu verwenden, konform, aber ich bin ja auch ein „alter Mann“.

zum Artikel bei Xing…

wir haben neue Seite an den Start gebracht…

Hier einfach eine Liste der Seiten, die wir in den letzten Tagen veröffentlicht haben:

Wie ist das mit Bewertungen im Netz und der Anonymität der Bewerter…

An der Anonymität im Netz soll nicht gerüttelt werden. Nutzer dürfen grundsätzlich weiter ohne Namensnennung kommentieren und ihre Daten dürfen normalerweise nicht herausgegeben werden. Aber: Die Bewertungsportale müssen bei Beschwerden künftig viel genauer hinschauen. Laut BGH-Urteil müssen die Betreiber sich präzise vom Verfasser einer umstrittenen Einschätzung schildern lassen, wann und wie etwa ein Arztbesuch ablief. Als Belege kommen Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien infrage. Hotel- oder Restaurantbewertungsportale müssten Buchungsbelege vorgelegen oder Rechnungen über die verzehrte Mahlzeit.

Wenn jemand auf einer Plattform falsche Behauptungen aufstellt, konnte der Betroffene dies schon vor dem aktuellen BGH-Urteil beim Portal-Betreiber melden. Der umstrittene Eintrag muss dann geprüft werden – künftig aber viel gründlicher als zuvor. Dem Missbrauch im Netz durch sogenannte Fake-Kommentare sind damit Grenzen gesetzt und Ansprüche auf Löschung leichter durchzusetzen. Denn wenn der Nutzer keine Belege liefert oder die Nachweise nicht glaubwürdig sind, muss die beanstandete Bewertung aus dem Netz verschwinden.

Am wichtigsten ist dazu ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2014. Danach müssen Internetdienste die Daten anonymer Nutzer nur in ganz bestimmten Fällen herausgeben – nämlich nur dann, wenn Behörden ermitteln oder Urheberrechte durchgesetzt werden sollen. Es reicht nicht, wenn sich etwa ein bewerteter Arzt oder Handwerker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und deswegen Namen und Anschrift des Bewerters möchte.

Kann ich mich eigentlich aus einem Bewertungsportal streichen lassen, wenn ich dort nicht bewertet sein will?

Nein, auch dazu hat der BGH im September 2014 bereits gesprochen und es einem Gynäkologen nicht erlaubt, seine Daten aus dem Gesundheitsportal Jameda löschen zu lassen. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

Auszüge aus: XING