Auf der offiziellen Support-Seite von Microsoft ist ein definitives Ende für Windows 10 festgelegt worden. Namentlich betrifft das End-Of-Life-Datum die Versionen Home, Professional, Professional Education und Professional for Workstations. Der Support von Windows 10 endet demnach am 14. Oktober 2025.
Das kann ja für alle neuen Computeranschaffungen nur bedeuten, sicherzustellen , dass WIN11 lauffähig ist!!!!!
Am 10. Januar 2023 hat Microsoft den Support für seine beiden Betriebssysteme Windows 7 und Windows 8.1 endgültig eingestellt. Für beide Systeme gibt es jetzt also keine Sicherheitsupdates mehr. Insgesamt sollen schätzungsweise allein in Deutschland noch fast drei Millionen Rechner im Einsatz sein, die eines der beiden Betriebssysteme nutzen. „Das sind tickende Zeitbomben, denn für Cyberkriminelle sind diese Rechner einfach zu attackierende Ziele. Eine bekannte und nicht geschlossene Sicherheitslücke genügt – und die Computer sind schlimmstenfalls offen wie ein Scheunentor“.
Es wird dringend zum Umstieg auf ein aktuelles Betriebssystem geraten.
Wir haben uns entschlossen unsere und alle Kundenwebseiten mit der Lösung von eRecht24 abzusichern und einen Agenturvertrag mit dem Anbieter geschlossen.
Neue Meldepflicht für digitale Plattformen
Meldepflicht: Betreiber digitaler Plattformen müssen dem Bundeszentralamt für Steuern künftig Informationen über die auf der Plattform aktiven Anbieter und deren dort durchgeführten Transaktionen übermitteln. Diese neue Meldepflicht hat der Bundestag beschlossen. Sie ist Teil eines Gesetzes, das auch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten vorsieht, um auch ausländische Anbieter zu erfassen. Mit der Neuregelung wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
Für alle Windows 11 Nutzer steht per Update eine neue Version 22H2 zur Verfügung. Unsere Erfahrung ist unspektakulär, es ging vorher und es geht nach dem Update. Über die neuen Möglichkeiten mag sich jeder auf der Information bei Microsoft informieren.
Solche oder ähnliche Schreiben sind wohl massenhaft im Umlauf. Breit wird in den einschlägigen Medien darüber berichtet und tatsächlich sorgt es wohl für Bewegung bei den Webmastern. Einer unserer Kunden hat folgendes Schreiben bekommen:
Verbunden ist das dann mit einer Abschrift des angezogenene Urteils und der Forderung bis — Euro 100,- Auf Konto etc zu überweisen. Bei den altbekannten Abmahnwellen, waren es immer Anwaltskanzleien, jetzt ist es ein Herr XYZ also ein Privatmann.
Hier dann unser Rechercheergebnis und Antwortschreiben:
Wir weisen hier nochmals eindringlich darauf hin, das unser Umgang mit diesem Schreiben keine Handlungsanweisung ist, es uns gleich zu tun. Sicher ist aufgefallen, das wir auf die Forderung des Schreibers nicht eigegangen sind, es wurde nicht bezahlt. Das ist auch der Ratschlag aller, die mit solchen Dingen professionell befasst sind, auf keinen Fall einfach zahlen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und entscheiden Sie dann, wie Sie den Umgang mit einem solchen Schreiben zu pflegen gedenken. In diesem konkreten Fall haben wir uns dazu entschieden so zu reagieren und gleichzeitig den Anlass ergriffen, diesen Fall zwar anonym zu halten, aber dennoch öffentlich zu machen.
Und jetzt machen wir uns wieder an die Arbeit, die wegen solcher Dinge oft genug beeinträchtigt wird, und versuchen unsere Kunden vor weiteren solcher oder ähnlich sinnvoller Schreiben zu beschützen. Wie oben bereits gesagt – bleiben wir immer schön in Bewegung….
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach §7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.
Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, verfügt über weitreichende Systemberechtigungen und muss systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur.