Auf der offiziellen Support-Seite von Microsoft ist ein definitives Ende für Windows 10 festgelegt worden. Namentlich betrifft das End-Of-Life-Datum die Versionen Home, Professional, Professional Education und Professional for Workstations. Der Support von Windows 10 endet demnach am 14. Oktober 2025.
Das kann ja für alle neuen Computeranschaffungen nur bedeuten, sicherzustellen , dass WIN11 lauffähig ist!!!!!
Am 10. Januar 2023 hat Microsoft den Support für seine beiden Betriebssysteme Windows 7 und Windows 8.1 endgültig eingestellt. Für beide Systeme gibt es jetzt also keine Sicherheitsupdates mehr. Insgesamt sollen schätzungsweise allein in Deutschland noch fast drei Millionen Rechner im Einsatz sein, die eines der beiden Betriebssysteme nutzen. „Das sind tickende Zeitbomben, denn für Cyberkriminelle sind diese Rechner einfach zu attackierende Ziele. Eine bekannte und nicht geschlossene Sicherheitslücke genügt – und die Computer sind schlimmstenfalls offen wie ein Scheunentor“.
Es wird dringend zum Umstieg auf ein aktuelles Betriebssystem geraten.
Wir haben uns entschlossen unsere und alle Kundenwebseiten mit der Lösung von eRecht24 abzusichern und einen Agenturvertrag mit dem Anbieter geschlossen.
Neue Meldepflicht für digitale Plattformen
Meldepflicht: Betreiber digitaler Plattformen müssen dem Bundeszentralamt für Steuern künftig Informationen über die auf der Plattform aktiven Anbieter und deren dort durchgeführten Transaktionen übermitteln. Diese neue Meldepflicht hat der Bundestag beschlossen. Sie ist Teil eines Gesetzes, das auch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten vorsieht, um auch ausländische Anbieter zu erfassen. Mit der Neuregelung wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
Für alle Windows 11 Nutzer steht per Update eine neue Version 22H2 zur Verfügung. Unsere Erfahrung ist unspektakulär, es ging vorher und es geht nach dem Update. Über die neuen Möglichkeiten mag sich jeder auf der Information bei Microsoft informieren.
Solche oder ähnliche Schreiben sind wohl massenhaft im Umlauf. Breit wird in den einschlägigen Medien darüber berichtet und tatsächlich sorgt es wohl für Bewegung bei den Webmastern. Einer unserer Kunden hat folgendes Schreiben bekommen:
Verbunden ist das dann mit einer Abschrift des angezogenene Urteils und der Forderung bis — Euro 100,- Auf Konto etc zu überweisen. Bei den altbekannten Abmahnwellen, waren es immer Anwaltskanzleien, jetzt ist es ein Herr XYZ also ein Privatmann.
Hier dann unser Rechercheergebnis und Antwortschreiben:
Wir weisen hier nochmals eindringlich darauf hin, das unser Umgang mit diesem Schreiben keine Handlungsanweisung ist, es uns gleich zu tun. Sicher ist aufgefallen, das wir auf die Forderung des Schreibers nicht eigegangen sind, es wurde nicht bezahlt. Das ist auch der Ratschlag aller, die mit solchen Dingen professionell befasst sind, auf keinen Fall einfach zahlen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und entscheiden Sie dann, wie Sie den Umgang mit einem solchen Schreiben zu pflegen gedenken. In diesem konkreten Fall haben wir uns dazu entschieden so zu reagieren und gleichzeitig den Anlass ergriffen, diesen Fall zwar anonym zu halten, aber dennoch öffentlich zu machen.
Und jetzt machen wir uns wieder an die Arbeit, die wegen solcher Dinge oft genug beeinträchtigt wird, und versuchen unsere Kunden vor weiteren solcher oder ähnlich sinnvoller Schreiben zu beschützen. Wie oben bereits gesagt – bleiben wir immer schön in Bewegung….
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach §7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.
Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, verfügt über weitreichende Systemberechtigungen und muss systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur.
Selbst auf die Gefahr hin, das ich mich jetzt als hoffnungslos oldschool oute, aber das ist ja nun wirklich albern. Ich lese da, dass selbst das Radiohören eventuell einen Punkt in Flensburg einbringt…
Verbot von Blitzer-Apps bekräftigt
Eigentlich sind Geräte, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, schon
seit Längerem verboten. Der bisherige Gesetzestext verbot „ein
technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das
dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu
stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von
Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Da
Smartphones mit den entsprechenden Apps zwar ebenso als Blitzer-Warner
eingesetzt werden können, aber eben nicht ausdrücklich für diese
Verwendung bestimmt sind, gab es hier eine gewisse Grauzone. Nun hat der
Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die ergänzend klarstellt, dass
„Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in
Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen.“ Wer sich
weiterhin vor Blitzern warnen lässt, riskiert nun ein Bußgeld von 75
Euro und einen Punkt in Flensburg.
Für mich ist ein Radio ein technisches Gerät, dass ich als Fahrzeugführender benutze und wenn mich jetzt der Reporter, dessen Sender ich gerade höre, über einen Blitzer auf meiner Strecke informiert…… Aber vielleicht präzisiert ja der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen die Liste der Sender – ich meine ein Punkt in Flensburg ist ja schon….
Das Recht auf Schutz der Privatsphäre werde von Facebook deshalb nicht verletzt, führte der Medienanwalt Orin Snyder vor einem nordkalifornischen Bezirksgericht aus, weil es von den Nutzern sozialer Netzwerke gar nicht erwartet werde. „Es gibt kein Eindringen in die Privatsphäre, weil es keine Privatsphäre gibt.
Das sind doch einmal klare Worte.
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Jan-Peter Kleinhans, Projektleiter für den Bereich „IT-Sicherheit im Internet der Dinge“ in der Stiftung Neue Verantwortung, findet es „ironisch, dass sich derzeit alle Welt, einschließlich Deutschland, Gedanken um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit unserer Mobilfunknetze macht und gleichzeitig Justiz- und Innenminister der Bundesländer die Sicherheit unserer Netze aktiv untergraben wollen“.
Kleinhans sagt: „Die Bundesregierung wird sich entscheiden müssen, ob sie die IT-Sicherheit den Interessen der Strafverfolgung unterordnen will. Entweder ist das Kommunikationsnetz leicht zu überwachen, oder es ist sicher und vertrauenswürdig. Beides steht im Zielkonflikt miteinander.“
….. Erst vor wenigen Tagen hat Microsofts aktuelles Betriebssystem Windows 10 nach drei Jahren auf dem Markt die fast zehn Jahre alte Vorgängerversion Windows 7 bei den Marktanteilen überholt. Bei offiziell gemeldeten 700 Millionen Windows-10-Nutzern heißt das, dass noch Hunderte Millionen Nutzer Windows 7 verwenden. Ab 2020 könnte das allerdings gefährlich werden. Denn am 14. Januar des kommenden Jahres soll der Windows-7-Support enden.
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t3n meint: Windows 7 droht, das neue Windows XP zu werden, wenn der Support 2020 ausläuft. Ähnlich wie bei Windows XP ist die Beliebtheit einer Windows-Version Fluch und Segen zugleich für Microsoft. Auch wenn gerade einiges dafür spricht, dass Microsoft dem noch von Millionen Nutzern eingesetzten Windows die eine oder andere Gnadenfrist geben wird, sollten Privatnutzer und Unternehmen lieber jetzt schon auf Windows 10 umsteigen – so wird es später wenigstens nicht hektisch.