Archiv der Kategorie: Allgemein

Datenservice Nord UG Rostock-Bentwisch

Diese Anzeichen verraten, dass Sie gehackt worden sind

Oft tummeln sich Hacker monatelang in fremden Systemen und richten riesigen Schaden an. Früherkennung ist daher wichtig. Diese Anzeichen können verraten, dass Ihr Unternehmen gehackt wurde.

  • Einer Ihrer Mitarbeiter ist plötzlich samstags von 23 bis 5 Uhr morgens eingeloggt
  • Plötzlicher erhöhter Datentransfer
  • Schutzgeld-Erpressungen tauchen auf Ihren Bildschirmen auf
  • Duplikate Ihres Produkts tauchen auf dem Markt auf
  • Kundendaten tauchen im Internet auf
  • Zugangsdaten und Passwörter wurden geändert
  • Fragwürdige E-Mails werden von Ihrem Account verschickt
  • Die Unternehmens-Website wurde verunstaltet

Der Mensch als größte Sicherheitslücke – Handeln Sie präventiv

Der Artikel wurde gekürzt – hier geht es zu den kompletten Informationen…

Jetzt geht es los – Chrome warnt vor nicht verschlüsselten Webseiten

Die neue Version des Google Webbrowsers, die im Januar 2017 veröffentlicht wird, soll auf nicht SSL-verschlüsselte Webseiten hinweisen. Dazu soll in der Version 56 von Chrome der neue Warnhinweis „no secure“ auftauchen. Das Unternehmen möchte damit zunächst unverschlüsselte Seiten erkenntlich machen, die Felder für Passwörter oder Kreditkarteninformationen enthalten. In späteren Versionen soll Chrome standardmäßig vor allen HTTP-Verbindungen warnen.

Quelle BSI NewsletterT16/0019 vom 15.09.2016

Nach deutschem Recht hat jeder kommerzielle Anbieter alles – mit vertretbarem Aufwand und Kosten – Mögliche zu unternehmen, um die Sicherheit zu gewährleisten. und ein SSL- Zertifikat liegt sicherlich in diesem Bereich.

„Wie Sklaven auf der Galeere“

Über Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt

Nur ein kleines Zitat aus dem Interview:

Ich war neulich auf einem Kongress, auf dem ein Vortragender seine Firma anpries mit diesem „We want to be the best…“. Da hat man richtig gemerkt, wie das ganze Auditorium gegähnt hat und es einfach nicht mehr hören konnte.

hier der ganze Artikel >>>

Wie ist das mit Bewertungen im Netz und der Anonymität der Bewerter…

An der Anonymität im Netz soll nicht gerüttelt werden. Nutzer dürfen grundsätzlich weiter ohne Namensnennung kommentieren und ihre Daten dürfen normalerweise nicht herausgegeben werden. Aber: Die Bewertungsportale müssen bei Beschwerden künftig viel genauer hinschauen. Laut BGH-Urteil müssen die Betreiber sich präzise vom Verfasser einer umstrittenen Einschätzung schildern lassen, wann und wie etwa ein Arztbesuch ablief. Als Belege kommen Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien infrage. Hotel- oder Restaurantbewertungsportale müssten Buchungsbelege vorgelegen oder Rechnungen über die verzehrte Mahlzeit.

Wenn jemand auf einer Plattform falsche Behauptungen aufstellt, konnte der Betroffene dies schon vor dem aktuellen BGH-Urteil beim Portal-Betreiber melden. Der umstrittene Eintrag muss dann geprüft werden – künftig aber viel gründlicher als zuvor. Dem Missbrauch im Netz durch sogenannte Fake-Kommentare sind damit Grenzen gesetzt und Ansprüche auf Löschung leichter durchzusetzen. Denn wenn der Nutzer keine Belege liefert oder die Nachweise nicht glaubwürdig sind, muss die beanstandete Bewertung aus dem Netz verschwinden.

Am wichtigsten ist dazu ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2014. Danach müssen Internetdienste die Daten anonymer Nutzer nur in ganz bestimmten Fällen herausgeben – nämlich nur dann, wenn Behörden ermitteln oder Urheberrechte durchgesetzt werden sollen. Es reicht nicht, wenn sich etwa ein bewerteter Arzt oder Handwerker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und deswegen Namen und Anschrift des Bewerters möchte.

Kann ich mich eigentlich aus einem Bewertungsportal streichen lassen, wenn ich dort nicht bewertet sein will?

Nein, auch dazu hat der BGH im September 2014 bereits gesprochen und es einem Gynäkologen nicht erlaubt, seine Daten aus dem Gesundheitsportal Jameda löschen zu lassen. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

Auszüge aus: XING

Es wird tatsächlich Zeit….

Für alle Nutzer des guten alten IE wird es jetzt höchste Zeit zu handeln.

Am Dienstag den 12.Januar zieht Microsoft den Stecker für dem Internet Explorer 8, 9 und 10
Microsoft beendet die Unterstützung für Internet Explorer 8, 9, und 10 mit der Freigabe des letzten Patch und fordert alle Nutzer auf, im Weiteren einen neueren Browser des Unternehmens zu nutzen…
Oder man steigt auf einen ganz anderen Browser um – eine Auswahl ist ja zum Glück gegeben. Aber auf keinen Fall vergessen…

erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

WLAN-Hotspots: Bundesnetzagentur fordert Überwachungsmöglichkeiten

Die Bundesnetzagentur gibt Betreibern von WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Nutzern bis zum 31. März 2016 Zeit, Möglichkeiten zur staatlichen Überwachung in ihre Dienste zu integrieren. Das geht aus einem Bericht der Wirtschafts-Woche hervor. Dem Magazin soll ein Schreiben von Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, zu diesem Thema vorliegen. Laut Homann mache es der steigende Marktanteil von Hotspot-Diensten notwendig, sie in die Überwachung miteinzubeziehen.
Bislang haben die Strafverfolgungsbehörden keinen Zugriff auf Hotspot-Daten. Daher können sie nicht so einfach darüber verfasste E-Mails mitlesen oder per WLAN geführte Telefonate abhören. Laut der Wirtschafts-Woche soll der Vorstoß bei den Hotspot-Betreibern Telekom und Vodafone auf Ablehnung stoßen.

unkommentiert übernommen von t3n.de

erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Freies WLAN überall und für jeden

zitiert von t3n.de

„WLAN-Betreiber sollen nicht mehr für ihr Netz haften, liest man heute auf vielen deutschen Medienseiten. Die große Koalition hat ihren seit Langem erwarteten Gesetzentwurf zur Störerhaftung präsentiert und will es künftig vor allem geschäftsmäßigen Anbietern ermöglichen, ihren Kunden einen offenen Internetzugang zu bieten. Das klingt wie der große Durchbruch, allerdings gibt es einen Haken, der für Aufruhr sorgt: Denn private Betreiber von offenen WLANs sollen nur dann von der Störerhaftung befreit werden, wenn sie die Namen sämtlicher Nutzer kennen und die Verbindung mit einem „anerkannten Verschlüsselungsverfahren“ sichern. Vor allem Ersteres wird allerdings zu großen Hürden bei sogenannten Freifunkern führen und könnte das frühzeitige Aus für sie bedeuten. Der Aufwand, der nötig ist, um diese Regelung einzuhalten, dürfte erheblich sein. Was man sich unter Letzterem konkret vorstellt, bleibt zudem offen.“

„Wer da den großen Coup erwartet hat, muss naiv gewesen sein!“

„So sehr ich mir wünsche, dass die Störerhaftung ein für alle Mal verschwindet und so sehr ich mir ebenfalls mehr von der Bundesregierung erhofft habe, als das Thema auf die Digitale Agenda gesetzt wurde, so sehr muss ich jedoch auch anerkennen, dass der jetzige Vorstoß zumindest ein Teilsieg in der Causa bedeutet. Denn der Gesetzesentwurf nützt keineswegs nur den Unternehmen, sondern eben auch den Bürgern, die davon in ihrem Alltag profitieren werden – beim Café- und Restaurantbesuch oder beim Warten am Flughafen-Gate. Und vergessen wir bitte nicht, dass die Schriftführer des Gesetzesentwurfes die CDU, CSU und SPD sind – der Inbegriff der Neuland-Generation, der Digital-Ahnungslosen. Wer da den großen Coup erwartet hat, muss naiv gewesen sein.“

so kann es offensichtlich auch gehen….

E-Mail-Hölle nach dem Urlaub: Daimler greift durch

Daimler verschärft den Kampf gegen den täglichen E-Mail-Wahnsinn. Nach einem erfolgreichen Pilotversuch bietet der älteste Automobilkonzern der Welt jetzt allen deutschen Mitarbeitern einen digitalen Assistenten namens „Mail on Holiday“ an. Der informiert Absender nicht nur über die Abwesenheit und den zuständigen Urlaubsvertreter, sondern löscht gleich die ganze Mail.

Für hyperaktive Daimler-Mitarbeiter besteht damit keine Chance, während des Urlaubs auf eingehende Nachtrichten zuzugreifen. Nach den Ferien starten sie mit einem leeren Postfach und „einem sauberen Schreibtisch“, wie es bei Daimler heißt.

gefunden und leicht gekürzt auf wuv.de am 14.August 2014