„Wie Sklaven auf der Galeere“

Über Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt

Nur ein kleines Zitat aus dem Interview:

Ich war neulich auf einem Kongress, auf dem ein Vortragender seine Firma anpries mit diesem „We want to be the best…“. Da hat man richtig gemerkt, wie das ganze Auditorium gegähnt hat und es einfach nicht mehr hören konnte.

hier der ganze Artikel >>>

So etwas will keiner

Kriminelle übernehmen Tausende PCs mit TeamViewer

Eigentlich ist sie – die Software – ja dafür geschrieben worden, damit jemand einen anderen PC „übernehmen“ kann; aber das will man ja nur für Leute denen man vertraut. Aber es ist wohl so, wie oft in solchen Fällen – die Bedrohung entsteht beim Benutzer selbst. Wie das Unternehmen berichtet sind es wohl „erbeutete“ Passworte aus anderen Accounts, die oh Wunder dann auch bei TeamViewer passen. Ich gehe zwar nicht mit der Empfehlung, einen Passworttresor zu verwenden, konform, aber ich bin ja auch ein „alter Mann“.

zum Artikel bei Xing…

wir haben neue Seite an den Start gebracht…

Hier einfach eine Liste der Seiten, die wir in den letzten Tagen veröffentlicht haben:

Wie ist das mit Bewertungen im Netz und der Anonymität der Bewerter…

An der Anonymität im Netz soll nicht gerüttelt werden. Nutzer dürfen grundsätzlich weiter ohne Namensnennung kommentieren und ihre Daten dürfen normalerweise nicht herausgegeben werden. Aber: Die Bewertungsportale müssen bei Beschwerden künftig viel genauer hinschauen. Laut BGH-Urteil müssen die Betreiber sich präzise vom Verfasser einer umstrittenen Einschätzung schildern lassen, wann und wie etwa ein Arztbesuch ablief. Als Belege kommen Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien infrage. Hotel- oder Restaurantbewertungsportale müssten Buchungsbelege vorgelegen oder Rechnungen über die verzehrte Mahlzeit.

Wenn jemand auf einer Plattform falsche Behauptungen aufstellt, konnte der Betroffene dies schon vor dem aktuellen BGH-Urteil beim Portal-Betreiber melden. Der umstrittene Eintrag muss dann geprüft werden – künftig aber viel gründlicher als zuvor. Dem Missbrauch im Netz durch sogenannte Fake-Kommentare sind damit Grenzen gesetzt und Ansprüche auf Löschung leichter durchzusetzen. Denn wenn der Nutzer keine Belege liefert oder die Nachweise nicht glaubwürdig sind, muss die beanstandete Bewertung aus dem Netz verschwinden.

Am wichtigsten ist dazu ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2014. Danach müssen Internetdienste die Daten anonymer Nutzer nur in ganz bestimmten Fällen herausgeben – nämlich nur dann, wenn Behörden ermitteln oder Urheberrechte durchgesetzt werden sollen. Es reicht nicht, wenn sich etwa ein bewerteter Arzt oder Handwerker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und deswegen Namen und Anschrift des Bewerters möchte.

Kann ich mich eigentlich aus einem Bewertungsportal streichen lassen, wenn ich dort nicht bewertet sein will?

Nein, auch dazu hat der BGH im September 2014 bereits gesprochen und es einem Gynäkologen nicht erlaubt, seine Daten aus dem Gesundheitsportal Jameda löschen zu lassen. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

Auszüge aus: XING

Es wird tatsächlich Zeit….

Für alle Nutzer des guten alten IE wird es jetzt höchste Zeit zu handeln.

Am Dienstag den 12.Januar zieht Microsoft den Stecker für dem Internet Explorer 8, 9 und 10
Microsoft beendet die Unterstützung für Internet Explorer 8, 9, und 10 mit der Freigabe des letzten Patch und fordert alle Nutzer auf, im Weiteren einen neueren Browser des Unternehmens zu nutzen…
Oder man steigt auf einen ganz anderen Browser um – eine Auswahl ist ja zum Glück gegeben. Aber auf keinen Fall vergessen…

So etwas will keiner

Es wird immer besser….

Aus dem Newsletter des BSI (übrigens etwas, das man sich durchaus mal leisten sollte und er kommt ja auch nur einmal im Moat):

Wir stellen vor RANSOM32, der sich als erster Schädling seiner Art als JavaScript-Anwendung auf Rechnern einschleicht.

Neue Bedrohung auf neuem Weg.
Zwar seien bislang nur Windowsrechner von den Attacken betroffen, für die Cyber-Kriminellen sei es aber einfach möglich, die Schadsoftware auch für Linux oder OS X zu entwickeln.
Das große Problem:
Viele Antivirenprogramme schätzen diese Software bislang noch nicht als bösartig ein.

Also verhalten wie immer nach dem norddeutschen Prinzip:

Wat de Buur nich kennt, dat frett he nich!

und keep on wachsam…

Schöne neue Zeit…..

eine neue Kategorie …

hier der vollständige Artikel für Euch:

„Schon um 6:15 Uhr schlägt das Smartphone Alarm. Der Wecker war eigentlich auf 7 Uhr gestellt, aber die Software im Telefon hat sich anders entschieden.

Aus den E-Mails des Nutzers hat sie erkannt, dass er um 9 Uhr mit dem Zug fahren möchte. Da der Verkehr aber wegen einer gesperrten Straße auf dem Weg zum Bahnhof nur zäh fließt, hat der digitale Assistent im Smartphone eigenständig die Weckzeit um eine Dreiviertelstunde vorverlegt…..“

Wollen wir das…..

 

So etwas will keiner

Wir stellen vor: Rombertik

Wir zitieren aus einem Artikel in Spiegel Online:

Rombertik: Malware löscht sich bei Entdeckung selbst – und die Festplatte gleich mit

Wer hat es gefunden: Talos Group
Profil: Windows Schadsoftware
Ziel: zeichnet ungefiltert alles auf, was der Nutzer am PC macht
Verbreitungsweg: über Spam- und Phishingmails
Bei Entdeckung: 1.Löschen des MBR der Festplatte oder
2. Verschlüsseln aller Daten der Festplatte

Über die Verbreitung von Rombertik sagt der Bericht der Talos Group nichts aus. Nutzern kann man nur die üblichen Verhaltensempfehlungen geben, Links und Anhänge in E-Mails von unbekannten Absendern nicht anzuklicken und aktuelle Sicherheitssoftware zu nutzen.

Hier der Link zum Artikel:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/rombertik-neue-malware-loescht-sich-bei-entdeckung-selbst-a-1032095.html

Wenn die Leute, die so viel Hirn in diese Software investieren, nur die Hälfte davon in etwas wirklich Sinnvolles investieren würden, ….

So etwas will keiner

Mal wieder – Vorsicht Mail !!!

So kommt sie daher- sehr normal mit dem Betreff: „Reaktivierung erforderlich“ und dem Absender: „Amazon Kundenservice“

Sehr nett wird uns erklärt, das bei  meinem Account „ungewöhnliche Aktivitäten“ festgestellt wurden und „temporäre Einschränkungen“ gemacht werden.
Es wird der Grund genannt: „7 gescheiterte Loginversuche aus China von der IP-Adresse: 45.410.938 (oh da hat aber jemand sehr fundierte Kentnisse…)
und ich kann diese „temporären Einschränkungen“ durch eine „Verifizierung des Kontoinhabers“ sofort aufheben und danach mein Konto „wie gewohnt nutzen“ Dazu brauche ich nur dem Link folgen zu http://links.ga/rrXVJ

Und ewig grüßt…. – Na Ihr wisst schon….

erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

WLAN-Hotspots: Bundesnetzagentur fordert Überwachungsmöglichkeiten

Die Bundesnetzagentur gibt Betreibern von WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Nutzern bis zum 31. März 2016 Zeit, Möglichkeiten zur staatlichen Überwachung in ihre Dienste zu integrieren. Das geht aus einem Bericht der Wirtschafts-Woche hervor. Dem Magazin soll ein Schreiben von Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, zu diesem Thema vorliegen. Laut Homann mache es der steigende Marktanteil von Hotspot-Diensten notwendig, sie in die Überwachung miteinzubeziehen.
Bislang haben die Strafverfolgungsbehörden keinen Zugriff auf Hotspot-Daten. Daher können sie nicht so einfach darüber verfasste E-Mails mitlesen oder per WLAN geführte Telefonate abhören. Laut der Wirtschafts-Woche soll der Vorstoß bei den Hotspot-Betreibern Telekom und Vodafone auf Ablehnung stoßen.

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