Solche oder ähnliche Schreiben sind wohl massenhaft im Umlauf. Breit wird in den einschlägigen Medien darüber berichtet und tatsächlich sorgt es wohl für Bewegung bei den Webmastern. Einer unserer Kunden hat folgendes Schreiben bekommen:
Verbunden ist das dann mit einer Abschrift des angezogenene Urteils und der Forderung bis — Euro 100,- Auf Konto etc zu überweisen. Bei den altbekannten Abmahnwellen, waren es immer Anwaltskanzleien, jetzt ist es ein Herr XYZ also ein Privatmann.
Hier dann unser Rechercheergebnis und Antwortschreiben:
Wir weisen hier nochmals eindringlich darauf hin, das unser Umgang mit diesem Schreiben keine Handlungsanweisung ist, es uns gleich zu tun. Sicher ist aufgefallen, das wir auf die Forderung des Schreibers nicht eigegangen sind, es wurde nicht bezahlt. Das ist auch der Ratschlag aller, die mit solchen Dingen professionell befasst sind, auf keinen Fall einfach zahlen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und entscheiden Sie dann, wie Sie den Umgang mit einem solchen Schreiben zu pflegen gedenken. In diesem konkreten Fall haben wir uns dazu entschieden so zu reagieren und gleichzeitig den Anlass ergriffen, diesen Fall zwar anonym zu halten, aber dennoch öffentlich zu machen.
Und jetzt machen wir uns wieder an die Arbeit, die wegen solcher Dinge oft genug beeinträchtigt wird, und versuchen unsere Kunden vor weiteren solcher oder ähnlich sinnvoller Schreiben zu beschützen. Wie oben bereits gesagt – bleiben wir immer schön in Bewegung….
Sie überwachen den Puls und den Kalorienverbrauch, zählen die Schritte und kontrollieren den Schlaf: Fitnessapps sind beliebt, ebenso wie Fitnessarmbänder und Smartwatches – sogenannte Wearables. Um den Datenschutz ist es oft aber nicht gut bestellt. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung. Eine Kontrolle über die eigenen Daten sei für die Nutzer kaum möglich.
So senden 20 von 24 Apps Informationen über den Nutzer an die Anbieter. Dabei geht es mitunter um sensible Gesundheitsdaten, aber auch darum, wie oft jemand die App nutzt und wofür und wo er sich aufhält. Auch an Drittanbieter wie Analyse- oder Werbedienste gingen Daten – noch bevor die Verbraucher den Nutzungsbedingungen zustimmen konnten.
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Die Verbraucherschützer haben auch Nutzer der Apps und Wearables befragt. Dabei zeigt sich, dass 78 Prozent besorgt sind, dass ihre persönlichen Daten ohne ihre Erlaubnis mit anderen Unternehmen geteilt werden.
Allerdings fänden viele Verbraucher es akzeptabel, wenn solche Daten verwendet würden, um Zeugenaussagen zu überprüfen (61 Prozent), oder wenn sie in Bonusprogramme ihrer Arbeitgeber einflössen (44 Prozent). Eine Erhöhung des eigenen Krankenkassentarifs aufgrund ihrer Fitnessdaten würden nur 13 Prozent der Befragten akzeptieren.
„Schon um 6:15 Uhr schlägt dasSmartphoneAlarm. Der Wecker war eigentlich auf 7 Uhr gestellt, aber die Software im Telefon hat sich anders entschieden.
Aus den E-Mails des Nutzers hat sie erkannt, dass er um 9 Uhr mit dem Zug fahren möchte. Da der Verkehr aber wegen einer gesperrten Straße auf dem Weg zum Bahnhof nur zäh fließt, hat der digitale Assistent im Smartphone eigenständig die Weckzeit um eine Dreiviertelstunde vorverlegt…..“