Solche oder ähnliche Schreiben sind wohl massenhaft im Umlauf. Breit wird in den einschlägigen Medien darüber berichtet und tatsächlich sorgt es wohl für Bewegung bei den Webmastern. Einer unserer Kunden hat folgendes Schreiben bekommen:
Verbunden ist das dann mit einer Abschrift des angezogenene Urteils und der Forderung bis — Euro 100,- Auf Konto etc zu überweisen. Bei den altbekannten Abmahnwellen, waren es immer Anwaltskanzleien, jetzt ist es ein Herr XYZ also ein Privatmann.
Hier dann unser Rechercheergebnis und Antwortschreiben:
Wir weisen hier nochmals eindringlich darauf hin, das unser Umgang mit diesem Schreiben keine Handlungsanweisung ist, es uns gleich zu tun.
Sicher ist aufgefallen, das wir auf die Forderung des Schreibers nicht eigegangen sind, es wurde nicht bezahlt. Das ist auch der Ratschlag aller, die mit solchen Dingen professionell befasst sind, auf keinen Fall einfach zahlen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und entscheiden Sie dann, wie Sie den Umgang mit einem solchen Schreiben zu pflegen gedenken.
In diesem konkreten Fall haben wir uns dazu entschieden so zu reagieren und gleichzeitig den Anlass ergriffen, diesen Fall zwar anonym zu halten, aber dennoch öffentlich zu machen.
Und jetzt machen wir uns wieder an die Arbeit, die wegen solcher Dinge oft genug beeinträchtigt wird, und versuchen unsere Kunden vor weiteren solcher oder ähnlich sinnvoller Schreiben zu beschützen.
Wie oben bereits gesagt – bleiben wir immer schön in Bewegung….