Archiv der Kategorie: Allgemein

EuGH stärkt Hotels gegenüber Booking.com

Im Grunde geht es um ein altes Thema, aber vielleicht regt es ja zu einem neuen Denken an.

Die Bestpreisklausel – also ein Hotelier darf bei Zusammenarbeit (in diesem Fall mit Booking) nicht bessere Preise für die gleiche Leistung zum Beispiel auf seiner Webseite anbieten. Jetzt also Höchstrichterlich vom EuGH gekippt. Ich denke das dürfte dann auch gleichlautend für alle anderen Vermittler gelten….

Und wenn die Verbraucher sich dann auch so verhalten …
„es ist für Verbraucher in der ganzen EU ab jetzt sinnvoll, zur Sicherheit immer noch mal auf der eigenen Seite des Hotels oder auf anderen Plattformen nach den Preisen zu gucken. Gut möglich, dass die Übernachtung dann noch billiger wird.“
dann haben wir vielleicht gleichmal ne Menge zu tun und viel Spaß beim sparen von Provisionen.

Hier der Artikel aus tagesschau.de

WordPress 6.6 ist verfügbar

Wenn wir auf eventuelle Probleme hinweisen, sollten wir auch eine mögliche Lösung anzeigen. WordPress 6.6 steht zur Verfügung und sollte alsbald installiert werden. Schwierig ist ein solches Update ja nicht – aber immer im Vorfeld eine Datensicherung erstellen und sichern

Mehrere Sicherheitslücken bei WordPress

Das Content-Management-System WordPress wird von vielen Unternehmen, aber auch von Einzelpersonen für die Gestaltung und Befüllung eigener Websites und Onlineshops genutzt. Nun wurden gleich mehrere Schwachstellen aufgedeckt, die es Angreifenden ermöglichen, Benutzende umzuleiten, die Website zu verändern oder Phishing-Angriffe durchzuführen. Es steht bereits ein Update (Version 6.5.5) zur Verfügung. Die neue Version 6.6 ist für Mitte Juli angekündigt.

aus dem Newsletter des BSI vom 04.Juli 2024

2024-01 Sicherheitsupdate für Windows 10 Version 22H2 für x64-basierte Systeme (KB5034441)

Für alle die Probleme mit diesem Update haben, es gibt auch PC bei denen das völlig problemlos reinläuft, wir haben eine recht einfache Lösung.

Alles beginnt natürlich mit einer Sicherung der Daten!!!!

Im Grunde geht es um die Erweiterung der Wiederherstellungspartition. Dazu macht man die Partition vor der Wiederherstellungspartition um zB. 1GB kleiner. Dazu kann man das Datenträgertool von Windows nutzen. Anschließend vergrößert man die Wiederherstellungspartition um zB. 512MB, was fast einer Verdopplung entsprechen sollte. Das geht nur mit speziellen Tools – wir haben benutzt „minitool Partition Wizard“ und es reicht die kostenfreie Version – dort dann über den Punkt Erweitern gehen.
Anschließend haben wir den verbliebenen unpartitionierten Bereich wieder der Partition zugeschlagen, der wir ihn vorher weggenommen haben mit dem Datenträgertool von Windows.

Nach einem Neustart sollte dann das Update einlaufen und alles ist fein.

Microsoft hat ein Support-Enddatum für Windows 10 festgelegt.

Auf der offiziellen Support-Seite von Microsoft ist ein definitives Ende für Windows 10 festgelegt worden.
Namentlich betrifft das End-Of-Life-Datum die Versionen Home, Professional, Professional Education und Professional for Workstations.
Der Support von Windows 10 endet demnach am 14. Oktober 2025.

Das kann ja für alle neuen Computeranschaffungen nur bedeuten, sicherzustellen , dass WIN11 lauffähig ist!!!!!

Datenservice Nord UG Rostock-Bentwisch

Neue Meldepflicht für digitale Plattformen

Meldepflicht: Betreiber digitaler Plattformen müssen dem Bundeszentralamt für Steuern künftig Informationen über die auf der Plattform aktiven Anbieter und deren dort durchgeführten Transaktionen übermitteln. Diese neue Meldepflicht hat der Bundestag beschlossen. Sie ist Teil eines Gesetzes, das auch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten vorsieht, um auch ausländische Anbieter zu erfassen. Mit der Neuregelung wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Windows 11 Update auf Version 22H2

Für alle Windows 11 Nutzer steht per Update eine neue Version 22H2 zur Verfügung. Unsere Erfahrung ist unspektakulär, es ging vorher und es geht nach dem Update. Über die neuen Möglichkeiten mag sich jeder auf der Information bei Microsoft informieren.

Wir stellen keine Probleme fest und gut.

BSI warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach §7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.

Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, verfügt über weitreichende Systemberechtigungen und muss systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur.

Link zum kompletten Artikel…

Jetzt wird es albern…

Selbst auf die Gefahr hin, das ich mich jetzt als hoffnungslos oldschool oute, aber das ist ja nun wirklich albern. Ich lese da, dass selbst das Radiohören eventuell einen Punkt in Flensburg einbringt…

Verbot von Blitzer-Apps bekräftigt

Eigentlich sind Geräte, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, schon seit Längerem verboten. Der bisherige Gesetzestext verbot „ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Da Smartphones mit den entsprechenden Apps zwar ebenso als Blitzer-Warner eingesetzt werden können, aber eben nicht ausdrücklich für diese Verwendung bestimmt sind, gab es hier eine gewisse Grauzone. Nun hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die ergänzend klarstellt, dass „Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen.“ Wer sich weiterhin vor Blitzern warnen lässt, riskiert nun ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Originalartikel vom MDR

Für mich ist ein Radio ein technisches Gerät, dass ich als Fahrzeugführender benutze und wenn mich jetzt der Reporter, dessen Sender ich gerade höre, über einen Blitzer auf meiner Strecke informiert…… Aber vielleicht präzisiert ja der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen die Liste der Sender – ich meine ein Punkt in Flensburg ist ja schon….