Im Grunde geht es um ein altes Thema, aber vielleicht regt es ja zu einem neuen Denken an.
Die Bestpreisklausel – also ein Hotelier darf bei Zusammenarbeit (in diesem Fall mit Booking) nicht bessere Preise für die gleiche Leistung zum Beispiel auf seiner Webseite anbieten. Jetzt also Höchstrichterlich vom EuGH gekippt. Ich denke das dürfte dann auch gleichlautend für alle anderen Vermittler gelten….
Und wenn die Verbraucher sich dann auch so verhalten …
„es ist für Verbraucher in der ganzen EU ab jetzt sinnvoll, zur Sicherheit immer noch mal auf der eigenen Seite des Hotels oder auf anderen Plattformen nach den Preisen zu gucken. Gut möglich, dass die Übernachtung dann noch billiger wird.“
dann haben wir vielleicht gleichmal ne Menge zu tun und viel Spaß beim sparen von Provisionen.
Hier der Artikel aus tagesschau.de